JUMA 3/2004 Seite 17

  In Bayern urteilen Gleichaltrige über jugendliche Straftäter.
Auf diese Weise bleibt den Ersttätern eine Jugendstrafe erspart.

Jugendrichterin Franziska

Welche Fälle Franziska und die anderen Jugendrichter verhandeln, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Der Täter muss zustimmen.
Sie ist jung, auffallend hübsch, trägt Jeans und besitzt ein strahlendes Lächeln. Was niemand ahnt: Ab und zu schlüpft Franziska (17) in die Rolle eines Richters und urteilt über Jugendliche, die eine Straftat begangen haben. "Wellenbrecher" nennt sich das Modell, das die Justiz in Bayern erprobt. Bislang ist es auf drei Städte beschränkt. Dort soll es helfen die Jugendkriminalität einzudämmen. Beispielsweise in Aschaffenburg. Der "Gerichtssaal" sieht aus wie ein ganz normaler Aufenthaltsraum. In der Ecke stehen vier Korbstühle um einen runden Tisch. Hier nehmen alle Beteiligten Platz. Das Richter-Team besteht aus drei Schülern, die in Rollenspielen, Gesprächsführung und juristischen Fragen geschult sind. Ihnen gegenüber sitzt der Täter, der sich einem einstündigen Gespräch stellen und zu seiner Tat bekennen muss. Die Delikte, die hier verhandelt werden, sind überwiegend kleine Straftaten. Viele haben etwas gestohlen. Auch Sachbeschädigungen oder Schwarzfahren kommen so zur Verhandlung. "Die meisten, die etwas gestohlen haben, sehen ihre Tat als Mutprobe an", berichtet Franziska über ihre Amtszeit. "Wir versuchen ihnen zu vermitteln, dass es Jugendliche gibt, die ihr Verhalten nicht gut finden." Vorbild für das Jugendgericht sind die sogenannten "Teen Courts" in Amerika. Sie verhindern mit Erfolg, dass Ersttäter rückfällig werden. Anstatt mit Gefängnis oder einer Einweisung ins Heim werden die Jugendlichen mit erzieherischen Maßnahmen bestraft. Das kann ein langer Aufsatz sein, in dem sich der Jugendliche gründlich mit seiner Tat auseinandersetzt. Oder er muss sich bei seinem Opfer oder dem Geschädigten persönlich entschuldigen. "Manche Strafen sind hart", sagt Franziska, "aber wir wollen, dass niemand später einmal vor einem echten Gericht erscheinen muss und verurteilt wird." Bislang sind nur zwei Jugendliche rückfällig geworden.
Petra Kroll